Unabhängige Pflegegutachten für klare Entscheidungen und mehr Sicherheit
Qualität in der Pflege lässt sich nur durch ein Zusammenspiel von strukturellen, prozessualen und ergebnisbezogenen Kriterien sowie durch subjektive Erfahrungen von Patienten und Angehörigen beurteilen.
Pflegesachverständiger
Qualität in der Pflege durch strukturelle, prozessuale und ergebnisbezogene Kriterien
Unabhängige fachliche Begutachtung und Beratung im Pflegebereich
Die Erstellung professioneller, objektiver Pflegegutachten erfordert Fachwissen und Erfahrung.
Beides bringe ich aus meiner langjährigen Tätigkeit als Sachverständiger im Pflegebereich mit.
Es ist mir ein persönliches Anliegen, rehabilitative Fortschritte, Selbstbestimmung und Teilhabe zu ermöglichen.
Die Erstellung professioneller, objektiver Pflegegutachten erfordert Fachwissen und Erfahrung.
Beides bringe ich aus meiner langjährigen Tätigkeit als Sachverständiger im Pflegebereich mit.
Es ist mir ein persönliches Anliegen, rehabilitative Fortschritte, Selbstbestimmung und Teilhabe zu ermöglichen.
Meine Leistungen im Überlick
Sachverständigengutachten für Zivil- und Sozialgerichte
Pflegefachliche Beratung und
Case Management
Persönliches Budget
Schulungen und Supervision
Auftraggeber im Bereich Pflegegutachten
Zivil- und Sozialgerichte
Für Zivilgerichte erstelle ich Sachverständigengutachten zur Beantwortung von Beweisfragen im Zusammenhang mit Pflege- und Betreuungsmehrbedarf, Pflegefehlern und Haushaltsführungsschaden.
Die Gutachten für Sozialgerichte dienen hauptsächlich der Klärung des Pflegebedarfs im Sinne der Sozialgesetzbücher VII und XI.
Gewerbliche Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
Neben den üblichen Pflegegutachten zur Feststellung der Hilflosigkeit gem. § 44 SGB VII führe ich auch Beratungen durch in Fällen mit höherem Komplexitätsgrad durch, z. B. bei Krisen, in Fällen mit außerklinischer Intensivpflege oder im Persönlichen Budget.
Meine pflegefachliche Expertise in Fällen, bei denen im Kontext von Wohnungshilfe oder Hilfsmittelversorgung gefragt ist.
Rechtsanwälte und die von ihnen vertretenen Privatpersonen
Für die schlüssige Darstellung des Bedarfs im Zusammenhang mit der Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche nach schweren Personenschäden beauftragen mich namhafte Kanzleien als Parteigutachter.
Ich bin einer der wenigen Gutachter in Deutschland, die neben pflegefachlicher Expertise auch umfassende Erfahrung in der Bemessung von Haushaltsführungsschäden haben.
Haftpflichtversicherer
Die Versicherer aus den Bereichen Heilwesen, Allgemeine Haftpflicht, Kraftfahrt-Haftpflicht beauftragen mich mit Case Management und mit der Erstellung von Gutachten zur objektiven Bewertung von pflegerischen Versorgungssituationen.
Fragen und Antworten zu meiner Tätigkeit als Pflegesachverständiger
Wir werden die Leistungen für Begutachtung oder Beratung abgerechnet?
Die Abrechnung meiner Leistungen erfolgt nach dem JVEG. Dieses Gesetz regelt u. a. die Abrechnung von im Gerichtsauftrag erbrachten Sachverständigenleistungen.
Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?
Das ist abhängig davon, wie schnell die hierfür benötigten Rohdaten vorliegen. Oft müssen erst noch Behandlungsdaten z. B. bei der Krankenkasse angefordert werden, was manchmal einige Zeit in Anspruch nimmt.
Bei kompletter Aktenlage ist von einer Bearbeitungszeit von etwa vier Wochen auszugehen. Pflegegutachten für Träger der gesetzlichen Unfallversicherung werden binnen einer Woche ab Begutachtungstermin geliefert.
Beraten Sie auch Privatpersonen im Zusammenhang mit der Feststellung eines Pflegegrades?
Nein, diese Leistung biete ich nicht an, ebensowenig Pflegeberatung gem. § 7a SGB XI.
Wann sollte man ein Pflegegutachten erstellen lassen?
Ein Pflegegutachten ist sinnvoll bei Unstimmigkeiten mit der Pflegekasse, bei Ablehnung eines Pflegegrades oder zur fachlichen Absicherung.
Wie hilft ein Pflegesachverständiger beim Pflegegrad?
Er prüft die Einstufung, berät zum Verfahren und unterstützt bei einem Widerspruch gegen die Entscheidung der Pflegekasse.
Die Antwort auf Ihre Frage ist nicht dabei?
Gerne nehme ich mir die Zeit, Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu besprechen.
kontakt@spohr-pflegegutachten.de
T +49 (0)151 7085 3737
Maßstäbe für gute Pflegequalität
Die sogenannten Expertenstandards sind das Maß der Dinge, wie pflegerische Aufgaben qualitativ hochwertig umgesetzt werden sollten. Diese Standars basieren auf wissenschaftlich gesicherten Kenntnissen und dienen als verbindliche Leitlinien für die pflegerische Praxis.
Sie wurden entwickelt, um die Qualität der Versorgung zu sichern und eine einheitliche, professionelle Vorgehensweise zu gewährleisten. Sie geben in wesentlichen Themenfeldern der Pflege den aktuellen Wissens- und Forschungsstand wieder. Die Expertenstandards werden seit über 20 Jahren erarbeitet und herausgegeben vom DNQP (Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege), welches seinen Sitz an der Hochschule Osnabrück hat.
Alle Expertenstandards folgen dem gleichen Aufbau: Strukturkriterien, Prozesskriterien, Ergebniskriterien.
Sie definieren notwendige Rahmenbedingungen, Zuständigkeiten und Kompetenzen und beschreiben, wie zu erkennen ist, ob die diese erfolgreich in der Einrichtung umgesetzt werden. Expertenstandards existieren u. a. zu den Themen Dekubitusprophylaxe, Förderung der Harnkontinenz, Pflege von Menschen mit chronischen Wunden.
Bei Qualitätsprüfungen durch den MD werden die Expertenstandards als Referenz herangezogen, ebenso bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Schadensfällen wie Sturzverletzungen oder Druckulzera.
„Die Orientierung an den Expertenstandards ist für mich nicht nur fachliche Pflicht, sondern Ausdruck meiner Verantwortung für hochwertige Pflege. In meinem Blog PFLEGE IM FOKUS diskutiere ich aktuelle Entwicklungen aus der Begutachtungspraxis – für alle, die Pflege professionell begleiten.“
Sie haben Fragen oder benötigen eine fachliche Einschätzung?
Anfragen zu Gutachtenaufträgen werden zur Prüfung der fachlichen Zuständigkeit und Verfügbarkeit telefonisch oder per E-Mail entgegengenommen.
Ich bin als Pflegesachverständiger im Raum Köln-Bonn/Nordrhein-Westfalen sowie deutschlandweit tätig. Ich unterstütze Sie bundesweit auch persönlich vor Ort.